Gesetzesänderung der Zumutbarkeitsregelungen bei der Grundsicherung für arbeitsuchende Erziehende mit Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensmonat
Neue Regelungen für Erziehende
Gesetzesänderung der Zumutbarkeitsregelungen bei der Grundsicherung für arbeitsuchende Erziehende mit Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensmonat.
Danach ist Eltern die Aufnahme einer Arbeit, einer Maßnahme oder eines Sprachkurses zumutbar, soweit die Kinderbetreuung geregelt ist (§10 Absatz 1 Nummer 3 SGB II).
In Esslingen sind ausreichende Betreuungskapazitäten für Ihre Kinder in Kinderkrippen oder über Tagespflegeplätze vorhanden. Informationen finden Sie hier → Kinderbetreuung der Stadt Esslingen am Neckar
Legen Sie den Nachweis bezüglich der Kinderbetreuung Ihrer Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensmonat schnellstmöglich als Postfachnachricht über Jobcenter Digital mit dem Anliegen Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme und -suche vor oder buchen Sie einen Termin.