Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt.
Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Das sogenannte Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
- eintägige Schulausflüge oder Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- mehrtägige Klassenfahrten
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf 01.02. und zum 01.08. eines jeden Jahres
- Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite getragen werden
- Leistungen zur Lernförderung
- Leistungen für Mehrkosten durch Mittagsverpflegung an der Schule oder in der Kindertageseinrichtung
- Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe z.B. Musikschule, Vereine
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie hier in den entsprechenden Flyern auf der Homepage des Landkreis Esslingen.