Geldleistungen werden erbracht, soweit Ihr Bedarf zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts nicht durch Ihr Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich alles das, was Sie nach Antragsstellung zur Verwendung des Lebensunterhalts als Einnahme erhalten.

Einnahmen werden grundsätzlich für den Monat berücksichtigt, in dem Sie tatsächlich zufließen oder Sie diese bar erhalten. Es ist unerheblich, für welche Zeitraum sie tatsächlich gedacht sind.

Es gibt Einkommen, das gar nicht angerechnet wird, weil es z.B. einem anderen Zweck dient als die Leistungen des Jobcenters. Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit gibt es Freibeträge für Erwerbseinkommen.


Vermögen

Vermögen ist alles das, was sie bereits bei Antragsstellung haben. Grundsätzlich müssen alle Vermögensgegenstände für den Lebensunterhalt verwendet bzw. ihr Wert für den Lebensunterhalt durch Verkauf, Verbrauch, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann.

Es gibt jedoch geschützte Vermögensgegenstände und verschiedene Freibeträge.

Geschützt u.a. sind:

  • Ihr Hausrat
  • ein Auto für jede erwerbsfähige Person
  • Riesterverträge
  • Selbst genutzte Hausgrundstücke, soweit sie angemessen sind