Nach § 44b Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II werden durch das Jobcenter Landkreis Esslingen folgende hoheitliche Befugnisse an die Bundesagentur für Arbeit übertragen:
- Ausbildungsvermittlung
- Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen SGB II
- Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II
- Berufspsychologischer Service
- Technischer Beratungsdienst SGB II
- Servicecenter SGB II
- Forderungseinzug (Inkasso)
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X
Weitere Informationen zur Übertragung der hoheitlichen Befugnisse finden Sie im Download im rechten Block.