Unter Leistungen für Wohnen versteht man die Leistungen für Bedarfe der Unterkunft und Heizung. Das sind z.B. die Kosten für Ihre Wohnung (die Miete), können aber auch die Kosten für selbst bewohntes Eigentum sein.

Zu den Kosten der Unterkunft gehören:

  • die Kaltmiete (sogenannte Nettokaltmiete) oder der Schuldzins Ihres Eigentums
  • die kalten Betriebskosten (beispielsweise die Kosten für Wasser und Abwasser, Ausgaben für die Grundsteuer, die Müllbeseitigung oder Hauswartungsservice)
  • die Heizkosten

Nicht zu den Betriebskosten gehören die Stromkosten für den Haushalt, den Internet- und Telefonanschluss oder grundsätzlich die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz.

Tilgungsraten bei Eigentum können durch das Jobcenter grundsätzlich nicht übernommen werden.

 

Wie hoch darf die Miete sein?

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gelten günstigere Bedingungen (Karenzzeit). 

Ihre Kaltmiete und kalten Betriebskosten für die Wohnung werden grundsätzlich für ein Jahr in der tatsächlichen Höhe anerkannt, soweit sie den 1,5 fachen Wert der Kaltmiete und der kalten Betriebskosten (Bruttokaltmiete) nicht übersteigen. 

Sollte Ihre Bruttokaltmiete den 1,5 fachen Wert der angemessenen Kosten übersteigen sind die Kosten grundsätzlich ab Antragstellung auf diesen Wert begrenzt. Die Heizkosten werden in vollem Umfang gewährt.

Nur wenn Sie unsere Unterstützung für einen längeren Zeitraum benötigen, dürfen Ihre Mietkosten einen bestimmten Rahmen, die sogenannte Angemessenheitsgrenze nicht überschreiten. Die Angemessenheitsgrenze richtet sich nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der tatsächlichen Höhe der Kosten für die Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten).

Die Angemessenheitsgrenzen finden sie hier. Mietobergrenzen Landkreis Esslingen

 

Was passiert, wenn meine Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind?

Sind Ihre Aufwendungen für die Unterkunftskosten unangemessen hoch, müssen Sie versuchen, diese durch Vermieten, Wohnungswechsel oder auf andere Weise zu senken. Unangemessene Unterkunftskosten können nach Ablauf der Karenzzeit maximal noch sechs Monate anerkannt werden. In dieser Zeit müssen Sie Ihre Anstrengungen unternehmen, um angemessene Kosten der Unterkunft zu erreichen.

Nach dem Ablauf prüft das Jobcenter, ob es ihnen zumutbar war, die Kosten innerhalb der vorgegebenen Frist zu senken.

Wenn die Wohnung über den Angemessenheitsgrenzen liegt sprechen Sie uns bitte immer an, bevor Sie umziehen. Oft finden wir gemeinsam eine Lösung, ohne dass Sie sofort umziehen müssen.

 

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Sie möchten umziehen?

Wichtig: Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Ihren Umzugswunsch, bevor Sie Verpflichtungen eingehen. Unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht!

Schicken Sie uns erst das Mietangebot Ihrer neuen Wohnung (Miete, Größe, Nebenkosten, Heizung) zu oder sprechen Sie damit persönlich vor. Wir prüfen, ob wir die Miete in Zukunft auch in dieser Höhe anerkennen können. Die Mietkosten der neuen Wohnung sollen innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen.