Ab dem 01. Juli 2026 tritt das 13. SGB II Änderungsgesetz in Kraft.
Wichtige Information ab dem 01. Juli 2026
Ab dem 01. Juli 2026 tritt das 13. SGB II Änderungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung (Bürgergeld) wurde am 22. April 2026 abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Regelungen treten nahezu vollständig zum 01. Juli 2026 in Kraft.
Ausnahme: Die Regelung in §§ 31a Abs. 7,31b Abs. 3 SGB II (“Arbeitsverweigerung“) sind bereits am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes in Kraft getreten.
Der Begriff Bürgergeld fällt weg.
Es bleibt der Begriff “Grundsicherung für Arbeitsuchende“.
Bei allen Anträgen auf Grundsicherung ab dem 01. Juli 2026 wird/ist das neue Gesetz wirksam.
Weitere umfassende Informationen zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 01. Juli 2026 finden Sie hier.