Seit dem 01. Juli 2026 ist das 13. SGB II Änderungsgesetz in Kraft.
Wichtige Information seit dem 01. Juli 2026
Seit dem 01. Juli 2026 ist das 13. SGB II Änderungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung (Bürgergeld) wurde am 22. April 2026 abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Regelungen sind nahezu vollständig zum 01. Juli 2026 in Kraft getreten.
Ausnahme: Die Regelung in §§ 31a Abs. 7,31b Abs. 3 SGB II (“Arbeitsverweigerung“) sind bereits am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes in Kraft getreten.
Der Begriff Bürgergeld fällt weg.
Es bleibt der Begriff “Grundsicherung für Arbeitsuchende“.
Bei allen Anträgen auf Grundsicherung seit dem 01. Juli 2026 ist das neue Gesetz wirksam.
Weitere umfassende Informationen zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende seit dem 01. Juli 2026 finden Sie hier.